Richtlinien für die Annahme von finanziellen Mitteln von gewerblich tätigen Unternehmen

Einführung

Die Globale Lungenkrebskoalition (GLKK) nimmt gerne Spenden von Unternehmen, Zuschüsse und Sponsorengelder entgegen, um bestimmte Projekte zu finanzieren und die Erweiterung und Weiterentwicklung der Koalition zu ermöglichen. Dieses Dokument legt die Richtlinien der GLKK bezüglich der Annahme von finanziellen Mitteln von Unternehmen dar und legt eine Reihe an Grundsätzen fest, die die Entscheidungen der GLKK leiten. Diese Richtlinien bieten jedoch keine Definition aller verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Richtlinien gelten für alle potenziellen Verbindungen zu Unternehmen aller Branchen.

Diese Richtlinien basieren auf dem "UK Breast Cancer Coalition’s Policy Paper" bezüglich der Finanzierungsvereinbarung mit gewerblichen Organisationen, Unternehmen, den Richtlinien von EURORDIS zum Sponsoring von Unternehmen, den Richtlinien der Koalition Europäischer Krebspatienten (European Cancer Patient Coalition) und den Empfehlungen der britischen "Long Term Medical Conditions Alliance".

Zweck der Richtlinien

  • Zu gewährleisten, dass die GLKK einen konsistenten und transparenten Ansatz für die Zusammenarbeit mit gewerblichen Unternehmen besitzt.
  • Zu gewährleisten, dass die Koalition ihre Unabhängigkeit von gewerblichen Einflüssen beibehält.
  • Um die Position der GLKK gegenüber ihren Mitgliedsorganisationen, gewerblichen Unternehmen und der Öffentlichkeit zu verdeutlichen.
  • Eine klare Richtung für die Mitglieder des Lenkungsausschusses der Koalition zu schaffen und es ihnen zu ermöglichen, Verbindungen zu gewerblichen Unternehmen mit der vollen Unterstützung der Koalition zu initiieren, jedoch ohne einen dauernden Genehmigungsbedarf von allen ihren Mitgliedern.

Von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses der GLKK wird erwartet, dass sie gemäß dieser Richtlinien handeln. Diese Richtlinien unterliegen möglicherweise Veränderungen, sofern die Umstände dies erforderlich machen.

Finanzierung: Kategorien

Es existieren vier unterschiedliche Finanzierungskategorien, diese sind:

Projektfinanzierung: Hierbei bildet die Koalition eine Partnerschaft mit einem gewerblichen Unternehmen, um ein Projekt mit einem gemeinsamen Interesse durchzuführen. Die folgenden Merkmale treffen auf diese Beziehung zu:

  • Die GLKK behält die redaktionelle Kontrolle über alle Materialien, die in Verbindung mit dem Projekt entwickelt werden.
  • Das Unternehmen ist ebenfalls im Lenkungsausschuss des Projektes vertreten.
  • Das Logo des Sponsoren wird verwendet.
  • Die GLKK wird keine einzelnen Produkte oder Leistungen unterstützen oder fördern.
  • Die Wortwahl und/oder die Positionierung der Namensnennung wird in Verhandlung mit dem Unternehmen abgestimmt.
  • Sowohl die GLKK als auch die gewerblichen Partner werden Nutzen aus der Beziehung ziehen.

Sponsoring: Dies findet statt, wenn ein Unternehmen eine einzelne Aktivität wie ein Treffen oder einen Newsletter finanziert. In diesem Fall gelten die folgenden Regelungen:

  • Das Unternehmen hat keinerlei Mitwirkung an der Aktivität, für die das Sponsoring gewährt wurde.
  • Die GLKK behält die redaktionelle Kontrolle über alle Materialien oder Programme von Treffen.
  • Die GLKK wird keine einzelnen Produkte oder Leistungen des Sponsoren unterstützen oder fördern.
  • Das Logo des Sponsoren wird verwendet.
  • Die Wortwahl und/oder die Positionierung der Namensnennung bilden Teil der Sponsoring-Verhandlungen mit dem Unternehmen.
  • Sowohl die GLKK als auch die gewerblichen Partner werden Nutzen aus der Beziehung ziehen können.

Unbegrenzte Zuschüsse: Diese werden so definiert, wenn die folgenden Punkte zutreffen:

  • Das Unternehmen hat keinerlei Mitwirkung in der Aktivität, für die die Zuschüsse gewährt wurden.
  • Die Zuschüsse werden bescheinigt.
  • Das Logo des Unternehmens wird nicht verwendet.
  • Die Koalition hat die Kontrolle über die Wortwahl und die Positionierung der Namensnennung.

Unternehmen bieten der Koalition möglicherweise finanzielle Spenden und Unterstützungen durch Sachleistungen an, jedoch besteht seitens der Koalition keine Verpflichtung, diese Unterstützung anzunehmen, obwohl die GLKK sich möglicherweise dazu entscheidet, dies zu tun.

Tragende Partner

Die tragenden Partner der GLKK sind gewerbliche Unternehmen, die eine längerfristige Beziehung mit der Koalition eingehen möchten und ihr Engagement für Lungenkrebspatienten dadurch zeigen möchten, dass sie der GLKK helfen, das Verständnis über das Leben mit Lungenkrebs und das Recht der Patienten auf effektive Früherkennung, bessere Therapie und unterstützende Pflege zu fördern.

Ein tragender Partner, der die Arbeit der GLKK mit £ 30.000 oder mehr pro Jahr unterstützt, erhält:

  • Anerkennung als tragender Partner auf der GLKK Website.
  • Ein Link von der GLKK Website zur Website Ihres Unternehmens.
  • Die Gelegenheit, die Leitung der GLKK beim jährlichen Gipfel der Patientenindustrie zu treffen und Sachlagen zu diskutieren, die sowohl die gewerblichen Organisationen als auch die Krebspatienten betreffen.
  • Die Gelegenheit, gemeinsame Projekte vorzuschlagen, die einen vorrangigen Status über jene erhalten, die von den nicht-tragenden Partnern vorgeschlagen werden.
  • Regelmäßige E-Mail Updates über die Aktivitäten der GLKK.

Finanzierung: Leitlinien

Die GLKK wird den Dialog mit den vielen Unternehmen fördern und gemeinsame Partnerschaften mit diesen eingehen deren Geschäftsentscheidungen die Überlebenschance und die Lebensqualität von Lungenkrebspatienten betreffen. Die Partnerschaften zwischen Patientenorganisationen und Pharmaunternehmen werden von Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit manchmal mit Skepsis betrachtet. Manche glauben, dass Pharmaunternehmen Patientenorganisationen zur Befolgung ihrer Marketingziele zwingen. Um den Ruf der Koalition zu schützen und um zu zeigen, dass die GLKK keine gewerblichen Ziele verfolgt, wird die Koalition gemäß der folgenden Grundsätze handeln, wenn sie Projektfinanzierung, Sponsoring, Zuschüsse oder Spenden von gewerblichen Unternehmen akzeptiert oder darum bittet:

  • Die GLKK wird eine offene und transparente Beziehung zu all ihren gewerblichen Partnern unterhalten.
  • Bevor Finanzierung von einem gewerblichen Unternehmen angenommen wird, muss der Lenkungsausschuss zufriedenstellend darüber befunden haben, dass:
    • Die fundierte Annahme besteht, dass die Spende, der Zuschuss oder das Sponsoring der Koalition und ihren Mitgliedern dienlich ist.
    • Keine nachteilige Publicity aus der Annahme dieser finanziellen Mittel entstehen wird.
  • Die GLKK wird die Richtlinien zur Corporate Governance aller potenziellen gewerblichen Partner genau überprüfen, ebenso ihr Ruf bezüglich der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und ihre Richtlinien zum Umweltschutz. Wenn Gründe zur Besorgnis bestehen, dann werden die finanziellen Mittel entweder auf einer Basis "ohne Bestätigung" akzeptiert oder die Koalition wird die Annahme der Geldmittel verweigern.
  • Die GLKK wird nie wissentlich Geldmittel von einem Unternehmen akzeptieren, das Tabak produziert oder verkauft, oder Mittel aus dem Umsatz dieser akzeptieren.
  • Die GLKK wird keine einzelnen Produkte oder Leistungen unterstützen oder fördern.
  • Die Unterstützung eines Unternehmens wird nach diesbezüglichen Besprechungen mit dem betreffenden Unternehmen auf angemessene Art anerkannt werden.
  • Die gewerblichen Partner der GLKK müssen zustimmen gemäß der Richtlinien zu handeln, die in Anhang 1 dargelegt werden.
  • Wenn ein Unternehmen den Versuch unternimmt, die Koalition dazu zu zwingen, gemäß ihrer Marketingziele zu handeln, sei dies explizit oder implizit, oder ihr Handeln nicht der schriftlichen Vereinbarung entspricht, dann wird die GLKK die Gelder verweigern oder das laufende Projekt beenden.

Wo immer möglich, wird die GLKK Vereinigungen aus zwei oder mehr Unternehmen aus der gleichen Branche um Gelder bitten.

Anhang 1

RICHTLINIEN FÜR GEWERBLICHE UNTERNEHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DER GLKK

Die Koalition wird kein Sponsoring, Förderung, oder gemeinsame Projekte annehmen, beginnen oder fortsetzen, die ihren Ruf schädigen oder die Verbreitung von verzerrten oder inkorrekten Informationen an die Öffentlichkeit oder an Krebspatienten zur Folge haben könnten. Darum sind Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit der Koalition zum Handeln gemäß der folgenden Richtlinien verpflichtet: ­

  1. Die Koalition muss hinzugezogen werden, wann immer und wo immer ihr Name verwendet wird, insbesondere in externen Mitteilungen. Für jegliches Textmaterial, das sich auf eine Initiative der Koalition bezieht, die durch eine gewerbliche Organisation unterstützt wird, muss die Genehmigung der Koalition ersucht werden.
  2. Das Logo der Koalition darf nie ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung verwendet werden.
  3. Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, die Bezug auf die Koalition nehmen, ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt auch für Zitate, die vorbereitet werden können, jedoch vor Veröffentlichung vom Lenkungsausschuss genehmigt werden müssen.
  4. Die Koalition behält das Vetorecht über alle Materialien, die in Verbindung mit einer Initiative produziert werden. Hierfür müssen angemessene Genehmigungszeiträume bemessen werden, da dies möglicherweise die Einwilligung von einem oder mehreren Mitgliedern des Lenkungsausschusses erfordert.
  5. Wo immer mehr als eine geschützte Version eines Produktes existiert, oder jeglicher produzierter Materialien, werden von der Initiative entweder der wissenschaftliche Name oder mehrere unterschiedliche Markennamen verwendet. Möglicherweise ist es nicht praktikabel, jede Marke in jedem Teil einer Publikation zu erwähnen, jedoch wird insgesamt auf jeden Fall Unparteilichkeit vertreten.
  6. Die Koalition arbeitet gerne mit PR/Werbe- und Marketingagenturen gewerblicher Organisationen zusammen, wenn ein Projekt im Gange ist. Jedoch ist es während der ersten Instanz, wenn ein Projekt sich in der Planung befindet oder vorschlagen wird, erforderlich, dass außer der Agentur ein Vertreter des Unternehmens präsent ist.
  7. Eine Kontaktperson sollte innerhalb des Unternehmens und/oder der Agentur bestimmt werden, die mit dem zuständigen Gegenüber der Koalition in Verbindung steht. Klare Kommunikationsstrukturen mit den gegenseitigen Verantwortlichkeiten und Aufgaben müssen am Anfang festgelegt werden, um den reibungslosen Ablauf eines Projektes zu gewährleisten.